EU-Verordnung 2023/1115 · EUDR

EUDR für Kakao und Schokolade

Bohnenimporteure und Schokoladenhersteller: Kontrollieren Sie den Ursprung Ihres Kakaos, prüfen Sie Lieferanten und reichen Sie Ihre Sorgfaltspflicht mit Sourevo ein.

14 Tage kostenlos testenMeinen KN-Code prüfen
Erklärung · Kakao und Schokolade CILäuftÜbermittelt
Lieferant und Flurstücke
Charge und Produkt
Risikobewertung
Übermittlung an TRACES
Referenznr.26ESX7K4Q9M2PL
Prüfnr.K7Q2M9WD

Betroffene Produkte

  • Kakaobohnen
  • Masse, Butter und Öl
  • Kakaopulver
  • Schokolade und Kuvertüre

Welche Informationen Sie brauchen

  • Kakaolieferanten und -kooperativen
  • Geolokalisierung der Betriebe
  • Chargen und Ursprungsmischungen
  • Legalitätsnachweise

Kakao ist vollständig erfasst: Bohnen, Masse, Butter, Pulver und Schokolade (Positionen 1801 bis 1806). Die DDS gibt ab, wer das Produkt als Erster in der EU in Verkehr bringt. Führt ein Hersteller in Bremen Bohnen aus der Côte d'Ivoire ein, gibt er die DDS bei der Abfertigung ab. Verkauft er später Tafeln in Deutschland, ist er nachgelagerter Marktteilnehmer und bewahrt nur die Referenznummern auf.

Kakao kommt von kleinen Farmen, viele davon unter 4 ha, die von Kooperativen oder lokalen Aufkäufern gebündelt werden. Ein Los von 25 t kann mehrere hundert Erzeuger umfassen. Klären Sie deshalb zuerst, ob der Exporteur rückverfolgbaren Kakao getrennt hält von dem, was er auf dem lokalen Markt zukauft. Ein einziger nicht rückverfolgbarer Sack genügt, und das Los ist nicht mehr abgedeckt.

Anhang I

Betroffene KN-Codes

KN-CodeErzeugnis
1801Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet
1803Kakaomasse, auch entfettet
1804Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl
1805Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker
1806Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen

Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall (1802) stehen ebenfalls in Anhang I. Ein kakaohaltiges Produkt, das außerhalb dieser Positionen eingereiht ist (etwa ein Schokoladenkeks in 1905), fällt nicht darunter. Die Schokolade, die Sie dafür kaufen, aber schon.

Anderen Code prüfen
Lieferanten

Was Sie von Ihrem Lieferanten brauchen

Erzeugerliste pro Los

Wer Bohnen für diesen Container geliefert hat, mit Name, Land und Region. In der Côte d'Ivoire und in Ghana liegen diese Angaben meist bei der Kooperative oder beim Exporteur, nicht beim Erzeuger.

Geolokalisierung für jede Parzelle

Ein Punkt für Parzellen bis 4 ha und ein Polygon für größere. Prüfen Sie die Dezimalstellen: Ein Punkt mit zwei Dezimalstellen hat eine Ungenauigkeit von über einem Kilometer und ist wertlos.

Trennung des rückverfolgbaren Kakaos

Fragen Sie, wie er im Lager und im Hafen getrennt gehalten wird. Arbeitet der Exporteur mit Massenbilanz (erst mischen, dann auf dem Papier zuordnen), reicht das für die EUDR nicht.

Erntedatum

Die Haupt- oder Zwischenernte, aus der der Kakao stammt. Daraus ergibt sich der Erzeugungszeitraum.

Nachweis der Legalität

Landrechte sowie Umwelt- und Arbeitsrecht des Erzeugerlandes. Kinderarbeit ist ein bekanntes Risiko bei Kakao. Das Arbeitsrecht des Landes gehört zu der Legalität, die Sie prüfen müssen.

Zeitplan

Fristen

  1. Große und mittlere Unternehmen, die Kakao oder Schokolade einführen, dazu alle nachgelagerten Marktteilnehmer und Händler.
  2. Kleinst- und Kleinunternehmen (und natürliche Personen), die Kakao oder Schokolade einführen.

Termine nach Verordnung (EU) 2023/1115 in der Fassung der Verordnung (EU) 2025/2650.

Häufige Fragen

Ich kaufe Kuvertüre bei einem europäischen Hersteller. Muss ich etwas tun?

Sie geben keine DDS ab, das hat der Importeur des Kakaos getan. Sie sind nachgelagerter Marktteilnehmer und bewahren die Referenznummern, die Ihr Lieferant Ihnen nennt, 5 Jahre lang auf. Sind Sie kein KMU, registrieren Sie sich außerdem im Informationssystem.

Und Schokolade, die ich fertig aus einem Land außerhalb der EU einführe?

Position 1806 steht in Anhang I. Führen Sie Schokolade aus der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich ein, geben Sie die DDS ab und brauchen die Geolokalisierung des enthaltenen Kakaos. Das gilt auch dann, wenn das Herstellungsland ein geringes Risiko hat.

Welches Risiko haben die Côte d'Ivoire und Ghana?

Die Côte d'Ivoire hat nach der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093 ein normales Risiko. Das heißt volle Sorgfaltspflicht: Informationen, Risikobewertung und Risikominderung, wenn das Risiko nicht vernachlässigbar ist.

Funktioniert Massenbilanz?

Nein. Die EUDR verlangt, dass das eingeführte Produkt mit den Parzellen verknüpft ist, auf denen es erzeugt wurde. Rückverfolgbaren und nicht rückverfolgbaren Kakao zu mischen und Mengen auf dem Papier zuzuordnen, erfüllt das nicht.

Auch gezuckertes Kakaopulver?

Ja. Kakaopulver ohne Zucker gehört in 1805, gezuckertes Pulver in 1806. Beide Positionen stehen in Anhang I.

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Passende Leitfäden(Leitfäden auf Englisch)

Vom Ursprung bis zum Zoll, ohne den letzten manuellen Schritt.

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