Fleischimporteure und Fleischindustrie: Verfolgen Sie den Ursprung der Rinder und verwalten Sie Ihre EUDR-Erklärungen.
Bei Rindern funktioniert die Geolokalisierung anders. Die 4-ha-Regel gibt es nicht. Sie müssen den Standort jedes Betriebs angeben, in dem das Tier gehalten wurde, vom Geburtsbetrieb bis zum letzten Mastbetrieb. Ein Punkt pro Betrieb genügt, aber alle müssen dabei sein.
Führt ein Fleischverarbeiter in Deutschland gefrorene Rindfleischteilstücke aus Uruguay oder Argentinien ein, gibt er die DDS ab und braucht die Historie jedes Tieres im Los. Systeme zur Einzeltierkennzeichnung in den Exportländern helfen. Die eigentliche Arbeit besteht darin, die geschlachteten Tiere den Teilstücken in Ihrem Container zuzuordnen.
| KN-Code | Erzeugnis |
|---|---|
| 0102 21, 0102 29 | Lebende Rinder (0102 21 und 0102 29) |
| 0201 | Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt |
| 0202 | Fleisch von Rindern, gefroren |
| 1602 50 | Fleisch von Rindern, zubereitet oder haltbar gemacht |
Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern (0206) stehen ebenfalls in Anhang I. Gefrorene Zungen kamen hinzu und gelten ab dem 30. Dezember 2027. Häute und Felle (4101, 4104, 4107) sind seit dem 18. September 2026 mit der Delegierten Verordnung (EU) 2026/2102 nicht mehr erfasst.
Anderen Code prüfenDer Standort jedes Betriebs, den das Tier durchlaufen hat (Art. 9 Abs. 1 Buchst. d). Der Herkunftsbetrieb oder der Schlachthof allein reicht nicht.
Die Einzeltiernummern der geschlachteten Tiere, aus denen die Teilstücke Ihrer Sendung stammen. Damit lässt sich ihre Historie nachverfolgen.
Geburts- und Schlachtdatum. Die DDS verlangt ein Erzeugungsdatum oder einen Zeitraum, und der gesamte Zeitraum muss den Stichtag einhalten.
Registrierung des Betriebs, Umweltgenehmigungen und rechtmäßige Nutzung der Weiden. Eine Weide, die nach 2020 im Wald angelegt wurde, schließt jedes Tier aus, das dort war.
Stammen die Teilstücke aus einem Zerlegebetrieb, der Schlachtkörper aus mehreren Schlachthöfen verarbeitet, fragen Sie, wie sich die Kartons in Ihrem Container den Tieren zuordnen lassen. Ohne diese Verknüpfung wissen Sie nicht, welche Betriebe Sie angeben müssen.
Termine nach Verordnung (EU) 2023/1115 in der Fassung der Verordnung (EU) 2025/2650.
Nein. Bei Rindern umfasst die Geolokalisierung die Betriebe, in denen die Tiere gehalten wurden. Die Polygonregel für Parzellen über 4 ha gilt nicht. Ein Punkt pro Betrieb genügt.
Ja. Jeder Betrieb, in dem das Tier von der Geburt bis zur Schlachtung gehalten wurde, muss angegeben werden.
Nein. Rinderhäute und Felle sind am 18.9.2026 mit der Delegierten Verordnung (EU) 2026/2102 aus Anhang I herausgefallen.
Das hängt von der Einreihung ab. Fallen sie unter 0201, 0202 oder 1602 50, ja. Prüfen Sie den genauen Code aus Ihrer Zollanmeldung im EUDR-Prüfer, bevor Sie beim Lieferanten Daten anfordern.
Ja, die EUDR erfasst auch Erzeugnisse aus der EU. Die EU ist als Gebiet mit geringem Risiko eingestuft, es gilt also die vereinfachte Sorgfaltspflicht. Kleinst- und Kleinunternehmen der Primärerzeugung in Ländern mit geringem Risiko können eine einzige vereinfachte Erklärung abgeben statt einer DDS pro Sendung.
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