Wie es dazu kam
Die Verordnung (EU) 2023/1115 trat am 29. Juni 2023 in Kraft und sollte ab dem 30. Dezember 2024 gelten. Die Verordnung (EU) 2024/3234 verschob das um ein Jahr auf den 30. Dezember 2025. Die Verordnung (EU) 2025/2650, veröffentlicht am 23. Dezember 2025, verschob es erneut und änderte außerdem, wer Erklärungen abgibt.
In ihrem Bericht vom Mai 2026 erklärte die Kommission, den Verordnungstext nicht wieder aufzuschnüren. Die Vereinfachung soll über delegierte Rechtsakte und Verbesserungen am Informationssystem laufen. Zum Stand dieses Leitfadens gelten die unten genannten Daten.
Die Termine
- 30. Dezember 2026: große und mittlere Marktteilnehmer; nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler jeder Größe; sowie Kleinst- und Kleinunternehmen für die Produkte, die im Anhang der EUTR (Verordnung (EU) Nr. 995/2010) standen.
- 30. Juni 2027: Kleinstunternehmen, Kleinunternehmen und natürliche Personen, für alle übrigen Produkte aus Anhang I.
- 30. Dezember 2027: Produkte, die mit der Delegierten Verordnung (EU) 2026/2102 in Anhang I aufgenommen wurden: löslicher Kaffee, weitere Palmölerzeugnisse und gefrorene Rinderzungen.
Für Produkte, die aus dem Anhang gestrichen wurden (Rinderleder und -häute, Druckerzeugnisse, mehrere Waren aus vulkanisiertem Kautschuk, Karkassen runderneuerter Reifen), gibt es kein Datum: Sie sind nicht mehr betroffen.
Die Ausnahme für Holz
Kleinst- und Kleinunternehmen bekommen für Produkte, die bereits unter die EUTR fielen, keinen Aufschub. Das betrifft den Großteil von Kapitel 44, Zellstoff (47), Papier und Pappe (48) sowie Holzmöbel der Position 9403. Ein kleiner Parkettimporteur aus Bremen startet am 30. Dezember 2026, genau wie ein Großunternehmen.
Was nicht unter die EUTR fiel, etwa Sitzmöbel mit Holzgestell der Position 9401, folgt der allgemeinen Regel: 30. Juni 2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen. Einzelheiten auf der Seite zu Holz.
Woran Sie erkennen, ob Sie Kleinst- oder Kleinunternehmen sind
Die EUDR verweist auf die Größenklassen der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU, die drei Werte betrachtet: Beschäftigte, Bilanzsumme und Umsatz. Ein Kleinstunternehmen hat im Durchschnitt höchstens 10 Beschäftigte, ein Kleinunternehmen höchstens 50, und es darf außerdem die Schwellen für Bilanzsumme oder Umsatz aus der Richtlinie nicht überschreiten (entscheidend ist, dass zwei der drei Kriterien nicht überschritten werden). Liegen Sie nahe an der Grenze, prüfen Sie das mit Ihrem Steuerberater anhand des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres.
Wichtig: Die Größe verschiebt nur das Datum für diejenigen, die Sorgfaltserklärungen abgeben. Nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler starten alle am 30. Dezember 2026.
Wenn Sie bei einem Importeur in der EU einkaufen
Eine Rösterei, ein Möbelhersteller oder ein Großhändler, der bei Importeuren in der EU einkauft, gibt keine Sorgfaltserklärung ab, ist aber ebenfalls ab dem 30. Dezember 2026 in der Pflicht: Ab dann muss er die Referenznummern der Sorgfaltserklärungen für seine Einkäufe sammeln und aufbewahren. Praktisch ist es, jeden Lieferanten schon jetzt zu bitten, sie auf Lieferschein oder Rechnung jeder Lieferung anzugeben, damit Sie sie bei einer Kontrolle nicht einzeln nachfordern müssen.
Wenn Sie kein KMU sind, müssen Sie sich vor diesem Datum im Informationssystem registrieren, auch wenn Sie nie eine Erklärung abgeben werden.
Was Sie mit der verbleibenden Zeit anfangen
Am 2. November 2026 sind es noch acht Wochen bis zum ersten Termin. Wenn für Sie der 30. Dezember gilt, ist diese Reihenfolge realistisch:
- Diese Woche: Liste der KN-Codes, die Sie einführen, mit dem KN-Code-Prüfer gegen Anhang I abgleichen.
- Wochen 2 und 3: Registrierung in TRACES mit EU Login und Anfrage der Geolokalisierung bei den Lieferanten der Sendungen, die im Januar ankommen.
- Wochen 4 bis 6: Risikobewertung dieser Sendungen und erste Sorgfaltserklärung in der Testumgebung.
- Wochen 7 und 8: mit Ihrem Zollagenten vereinbaren, wie Sie ihm die Referenznummer für die Zollanmeldung übermitteln.
Wenn Sie Kleinst- oder Kleinunternehmen sind und für Sie der Juni 2027 gilt, nutzen Sie den Vorsprung für das, was am längsten dauert: Ihre Lieferanten im Ursprungsland dazu zu bringen, Parzellen mit sechs Nachkommastellen zu liefern.
Häufige Fragen
- Wurde auch der Stichtag verschoben?
- Nein. Er bleibt der 31. Dezember 2020. Verschoben wird nur das Datum, ab dem die Verordnung gilt.
- Braucht eine Sendung, die im Dezember 2026 im Ursprungsland abgeht und im Januar 2027 ankommt, eine Sorgfaltserklärung?
- Maßgeblich ist das Datum des Inverkehrbringens oder der Ausfuhr, bei einer Einfuhr also die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr. Wenn Sie ab dem 30. Dezember 2026 verzollen und dieser Termin für Sie gilt, brauchen Sie eine Sorgfaltserklärung, auch wenn die Ware vorher verschifft wurde.
- Ich bin ein Kleinunternehmen und mein Kunde ein großes. Gilt die Pflicht für mich dann früher?
- Ihr Datum für die Abgabe von Sorgfaltserklärungen hängt nicht von der Größe Ihrer Kunden ab. Ein großer Kunde, der importierte Ware kauft, hat aber ab dem 30. Dezember 2026 Pflichten und kann Sie um Daten bitten, um sie zu erfüllen.
- Kommt noch ein Aufschub?
- Die Kommission hat im Mai 2026 erklärt, den Text nicht wieder aufzuschnüren. Zum Stand dieses Leitfadens ist kein Vorschlag für einen weiteren Aufschub veröffentlicht.