Wer in Spanien kontrolliert
Dieser Leitfaden betrifft Spanien, also den Fall, dass Sie Ware über einen spanischen Hafen einführen oder in Spanien in Verkehr bringen. Auf staatlicher Ebene ist die Generaldirektion für Biodiversität, Wälder und Wüstenbildung (Dirección General de Biodiversidad, Bosques y Desertificación) des MITECO zuständig. Jede autonome Gemeinschaft hat zusätzlich eine eigene Behörde für die Kontrollen in ihrem Gebiet benannt; das MITECO veröffentlicht die Liste. An der Grenze prüft der Zoll, ob die Zollanmeldung die Referenznummer einer gültigen Sorgfaltserklärung enthält, und arbeitet mit den zuständigen Behörden zusammen.
Im Juni 2025 hat der spanische Ministerrat in erster Lesung einen Gesetzentwurf (anteproyecto de ley) zur Durchführung der EUDR in Spanien gebilligt. Er schafft ein Büro zur Bekämpfung handelsbedingter Entwaldung als staatliche Behörde, eine staatliche Kommission mit den autonomen Gemeinschaften und ein staatliches Informationsregister, ändert das Forstgesetz (Ley de Montes) und hebt das Real Decreto 1088/2015 über legales Holz auf. Solange dieses Gesetz nicht im spanischen Amtsblatt (BOE) veröffentlicht ist, nennt das MITECO als anwendbares Recht das Forstgesetz Ley 43/2003 de Montes und das Gesetz gegen Schmuggel, Ley Orgánica 12/1995 de Represión del Contrabando.
Welche Sanktionen die Verordnung vorsieht
Artikel 25 überlässt die konkrete Ausgestaltung den Mitgliedstaaten, legt aber fest, was sie mindestens umfassen muss:
- Geldbußen, die dem Umweltschaden und dem Wert der Ware angemessen sind, mit einem Höchstbetrag von mindestens 4 % des gesamten Jahresumsatzes des Unternehmens in der EU im vorangegangenen Geschäftsjahr. Dieser Betrag wird bei Bedarf angehoben, damit er den erzielten Gewinn übersteigt.
- Einziehung der betroffenen Produkte.
- Einziehung der damit erzielten Einnahmen.
- Befristeter Ausschluss von bis zu 12 Monaten von öffentlichen Aufträgen und öffentlicher Finanzierung.
- Befristetes Verbot, Erzeugnisse aus Anhang I in Verkehr zu bringen oder auszuführen, bei schweren oder wiederholten Verstößen.
- Verbot, die vereinfachte Sorgfaltspflicht anzuwenden.
Die 4 % sind weder eine feste Geldbuße noch ein Mindestbetrag für jeden Verstoß. Sie sind die Untergrenze für den Höchstbetrag, den das spanische Recht für die schwersten Fälle ermöglichen muss. Die Höhe für den einzelnen Verstoß legt das nationale Gesetz fest.
Wie die Kontrollen ablaufen
Jede Behörde hat einen Jahresplan, der mindestens 3 % der Marktteilnehmer je Rohstoff abdeckt und 9 %, wenn das Produkt aus Ländern mit hohem Risiko stammt (Art. 16). Geprüft werden das Sorgfaltspflichtsystem, die Unterlagen und die Sorgfaltserklärungen; dazu können Vor-Ort-Prüfungen, Satellitenbilder oder Laboranalysen kommen (Art. 18).
Bei Anhaltspunkten können die Behörden sofort vorläufige Maßnahmen ergreifen, etwa die Ware zurückhalten (Art. 17). Bestätigt sich der Verstoß, können sie Abhilfemaßnahmen anordnen: das Produkt vom Markt nehmen, es von den Kunden zurückholen, spenden oder vernichten (Art. 24).
Jede Person und jede Organisation kann bei der Behörde eine begründete Beschwerde über einen Marktteilnehmer einreichen (Art. 31). Eine NGO oder ein Wettbewerber mit Satellitenbildern einer 2022 entwaldeten Parzelle ist ein realistischer Auslöser einer Kontrolle.
Was Sie in der Praxis riskieren
Noch vor der Geldbuße spüren Sie es beim Zoll: Ohne Referenznummer einer Sorgfaltserklärung keine Abfertigung, und der Container wartet im Hafen und verursacht Lagergeld. Gibt es die Erklärung, aber Zweifel daran, kann die Ware für die Dauer der Prüfung zurückgehalten werden.
Danach kommen Einziehung und Rücknahme. Eine Partie Kaffee, die bereits geröstet und an Cafés ausgeliefert ist, vom Markt zu holen, kostet deutlich mehr als der Kaffee selbst. Und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen trifft Branchen, die an die öffentliche Hand liefern, etwa Möbel oder Papier.
Wie Sie das Risiko senken
Am besten schützt Sie in einer Kontrolle, wenn Sie zeigen können, wie Sie zu dem Ergebnis gekommen sind, dass das Risiko vernachlässigbar war:
- Bewahren Sie alle Informationen zu jeder Sendung 5 Jahre auf: Lieferanten, Parzellen, Bilder, Legalitätsnachweise und die Risikobewertung.
- Überprüfen Sie das Sorgfaltspflichtsystem mindestens einmal im Jahr und dokumentieren Sie das.
- Wenn ein Lieferant die Geolokalisierung nicht vollständig liefern kann, geben Sie die Sorgfaltserklärung nicht ab. Eine verspätete Sendung ist billiger als eine falsche Erklärung.
- Prüfen Sie die Parzellen vor dem Kauf gegen den Stichtag, nicht erst, wenn der Container angekommen ist. Wie das geht, erklärt der Leitfaden zur Geolokalisierung.
Häufige Fragen
- Was, wenn mein Lieferant mir falsche Daten gegeben hat?
- Gegenüber der Behörde bleibt der Marktteilnehmer verantwortlich. Zeigen können Sie, was Sie unternommen haben, um diese Daten zu prüfen: was Sie angefordert haben, was Sie mit Bildern abgeglichen haben und warum Sie das Risiko als vernachlässigbar eingestuft haben. Deshalb sollten Sie jede Entscheidung zum Zeitpunkt der Entscheidung dokumentieren.
- Gibt es in Spanien schon konkrete Bußgeldbeträge?
- Die Verordnung legt die Untergrenze für den Höchstbetrag fest (mindestens 4 % des Umsatzes in der EU). Die konkreten Beträge je Verstoß wird das spanische Durchführungsgesetz festlegen, das nach dem Entwurf vom Juni 2025 im Gesetzgebungsverfahren war.
- Wer haftet, wenn mein Spediteur die Sorgfaltserklärung abgegeben hat?
- Sie. Der Bevollmächtigte reicht in Ihrem Namen ein, aber die Verantwortung für die Einhaltung bleibt beim Marktteilnehmer (Art. 6). Mehr im Leitfaden für Spediteure.
- Werden auch reine Wiederverkäufer kontrolliert?
- Ja. Nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler müssen die Referenznummern der Sorgfaltserklärungen für ihre Ein- und Verkäufe vorlegen können, und wer kein KMU ist, muss registriert sein.