EUDR-Leitfäden

EUDR-Geolokalisierung: wann ein Punkt reicht und wann ein Polygon nötig ist

Von Juan Cantón (Francodesystems) ·

Für Parzellen bis 4 Hektar reicht ein Punkt (Breiten- und Längengrad mit mindestens sechs Nachkommastellen). Für Parzellen über 4 Hektar ist ein Polygon mit dem Umriss nötig. Bei Rindern werden alle Betriebe geolokalisiert, in denen das Tier gehalten wurde, und die 4-Hektar-Regel gilt nicht.

Was die Verordnung sagt

Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe d verlangt die Geolokalisierung aller Parzellen (im Verordnungstext: Grundstücke), auf denen der Rohstoff erzeugt wurde. Artikel 2 Nummer 28 legt fest, wie: Breiten- und Längenkoordinaten mit mindestens sechs Nachkommastellen, mindestens ein Punkt je Parzelle und für Parzellen über 4 Hektar, die für andere Rohstoffe als Rinder genutzt werden, ein Polygon mit so vielen Punkten, wie nötig sind, um den Umriss zu beschreiben.

Maßgeblich ist die Parzelle, nicht der Betrieb und nicht der Erzeuger. Ein Kaffeebauer mit zwei getrennten Parzellen von je 3 ha hat zwei Punkte, kein Polygon über 6 ha. Und eine Genossenschaft ist keine Parzelle: Ihre Anschrift taugt nicht als Geolokalisierung.

Warum sechs Nachkommastellen

Ein Breitengrad entspricht rund 111 km. Mit zwei Nachkommastellen kann der Punkt über einen Kilometer neben der tatsächlichen Parzelle liegen, mit sechs schrumpft die Abweichung auf etwa 11 Zentimeter. Viele Dateien aus den Ursprungsländern haben vier Nachkommastellen oder weniger, weil jemand sie aus einer Karte oder einer Tabelle übernommen hat, die gerundet hat. Weniger als sechs lässt die Verordnung nicht zu.

Wann ein Punkt reicht

Bei Parzellen bis 4 ha, für jeden Rohstoff. Das ist der Normalfall bei Kaffee, Kakao und einem guten Teil von Kautschuk und Palmöl aus Kleinbauernhand. Eine Kaffeefinca mit 1,8 ha in Huila wird mit einem Punkt angegeben.

Der Punkt muss innerhalb der Parzelle liegen. Sinnvoll ist es, ihn in der Mitte aufzunehmen, mit dem Smartphone oder einem GPS-Gerät vor Ort, nicht am Wohnhaus des Erzeugers und nicht an der Zufahrtsstraße. Wenn Sie für eine kleine Parzelle ein Polygon haben, können Sie auch das verwenden: Der Punkt ist das Minimum, nicht das Maximum.

Wann ein Polygon nötig ist

Bei Parzellen über 4 ha, außer bei Rindern. Das ist üblich bei Soja, Holz und großen Palmölplantagen. Eine Soja-Fazenda mit 850 ha in Mato Grosso wird mit ihrem Polygon angegeben; hat sie mehrere getrennte Anbauflächen, mit einem Polygon je Fläche.

Damit TRACES das Polygon annimmt, braucht es mindestens vier Punkte, die nicht auf einer Linie liegen, und seine Seiten dürfen sich nicht kreuzen. Es muss geschlossen sein, der letzte Punkt also gleich dem ersten, wie es das GeoJSON-Format verlangt.

Der Sonderfall Rinder

Bei Rindern werden keine Weideflächen geolokalisiert, sondern Betriebe: alle, in denen das Tier gehalten wurde, von der Geburt bis zur Schlachtung. Ein Punkt je Betrieb genügt, unabhängig von seiner Fläche. Schwierig ist hier nicht das Format, sondern die lückenlose Historie jedes Tieres. Mehr dazu auf der Seite zu Rindern.

Häufige Fehler

Es sind fast immer dieselben, und TRACES lehnt die gesamte Datei schon wegen eines einzigen ab:

  • Breiten- und Längengrad vertauscht. In GeoJSON lautet die Reihenfolge [Längengrad, Breitengrad]. Ein Punkt aus Kolumbien, der im Indischen Ozean landet, hat meist diese Ursache.
  • Koordinaten in UTM oder einem anderen System. GeoJSON verwendet Dezimalgrad in WGS84.
  • Weniger als sechs Nachkommastellen, weil Excel gerundet hat.
  • Offene Polygone, Polygone mit sich kreuzenden Seiten oder solche, die um das Wohnhaus statt um die Anbaufläche gezogen wurden.
  • Eine Parzelle über 4 ha, die als Punkt angegeben ist.
  • Die Anschrift der Genossenschaft, der Aufbereitungsanlage oder der Ölmühle statt der Parzellen.

Wie Sie den Stichtag prüfen

Eine sauber erfasste Parzelle ist die halbe Arbeit. Die andere Hälfte ist die Prüfung, dass dort nach dem 31. Dezember 2020 kein Wald in Anbaufläche umgewandelt wurde. Die EU-Beobachtungsstelle für Entwaldung veröffentlicht eine Karte der Waldbedeckung für 2020, die sich als erster Filter eignet. Sie ist nicht verbindlich, aber ein Polygon, das sich auf dieser Karte mit Wald überschneidet, verdient einen zweiten Blick mit Satellitenbildern von vorher und nachher.

Wenn Ihre Lieferanten Koordinaten per E-Mail in Tabellen schicken, gehen genau dort Nachkommastellen verloren und schleichen sich Fehler ein. In Sourevo lädt der Lieferant seine Parzellen in einem Portal hoch, das Format und 4-Hektar-Regel prüft, bevor sie in Ihre Sorgfaltserklärung gelangen. Bevor Sie etwas anfordern, prüfen Sie mit dem KN-Code-Prüfer, ob Ihr Code betroffen ist.

Häufige Fragen

Darf ich ein Polygon angeben, auch wenn die Parzelle kleiner als 4 ha ist?
Ja. Der Punkt ist das Minimum, das die Verordnung für diese Parzellen verlangt. Ein Polygon liefert mehr Information und ist ebenfalls zulässig.
Wie genau muss das GPS sein?
Die Verordnung verlangt sechs Nachkommastellen bei den Koordinaten, keine bestimmte Gerätegenauigkeit. Ein aktuelles Smartphone erreicht im offenen Gelände wenige Meter Genauigkeit, das reicht, um einen Punkt innerhalb der Parzelle zu setzen.
Kann ich die Koordinaten der Zertifizierungsstelle verwenden?
Ja, wenn sie dieselben Anforderungen erfüllen wie alle anderen: sechs Nachkommastellen, ein Polygon für Parzellen über 4 ha, und sie müssen zu den Parzellen gehören, aus denen Ihre Lieferung stammt, nicht zu allen Parzellen der zertifizierten Gruppe.
Muss ich die Koordinaten meiner Lieferanten veröffentlichen?
Nein. Die Geolokalisierung steht in der Sorgfaltserklärung, die von den Behörden eingesehen wird. Wenn Sie Referenznummern an Ihre Kunden weitergeben, können diese die Erklärung in TRACES sehen. Berücksichtigen Sie diesen Zugriff, wenn Sie mit Ihren Lieferanten über Vertraulichkeit sprechen.

Möchten Sie sehen, wie das mit Ihren Sendungen aussieht?

Sourevo sammelt die Flurstücke Ihrer Lieferanten, prüft die Geolokalisierung und reicht die DDS in TRACES ein. Wenn es passt, testen wir es mit einer Ihrer Sendungen.

KN-Code prüfenKontakt aufnehmen

Quellen: Verordnung (EU) 2023/1115 (EUR-Lex) · Leitfaden der Kommission (Amtsblatt, über BOE DOUE-Z-2026-70043) · Europäische Kommission: Verordnung über entwaldungsfreie Produkte. Dies ist eine allgemeine Information; im Einzelfall gilt, was Ihr Berater oder die zuständige Behörde sagt.