Was die Verordnung beim Zoll verlangt
Artikel 26 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2023/1115 in der Fassung der Verordnung (EU) 2025/2650 verlangt, dass die Referenznummer der Sorgfaltserklärung dem Zoll vor der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr oder vor der Ausfuhr vorliegt. Sie stellt bereit, wer die Zollanmeldung abgibt: der Importeur oder sein Zollvertreter. Bei Kleinst- oder kleinen Primärmarktteilnehmern tritt die Erklärungskennung ihrer vereinfachten Erklärung an die Stelle der Referenznummer (Art. 4a).
Die Nummer kommt als Unterlage in die Anmeldung: im klassischen Einheitspapier in Feld 44, im Datenmodell des Zollkodex der Union im Datenelement 12 03. Die Art der Unterlage ist ein TARIC-Code, die Referenz ist die Nummer, die TRACES zurückgibt.
Ob Ihre Ware der EUDR-Kontrolle unterliegt, sehen Sie im TARIC: Die Maßnahmenarten 776 (Einfuhrkontrolle) und 777 (Ausfuhrkontrolle) sind die der EUDR, und ihre Bedingungen nennen die zulässigen Codes. Wenn Sie unsicher sind, ob ein KN-Code in Anhang I steht, beginnen Sie mit der KN-Code-Prüfung.
Die Reihenfolge: erst die Sorgfaltserklärung, dann die Zollanmeldung
Die Sorgfaltserklärung muss eingereicht und verfügbar sein, bevor Sie die Zollanmeldung abgeben, denn die Referenznummer gibt es erst, wenn TRACES sie vergibt. So verteilt sich die Arbeit bei einer normalen Einfuhr, etwa einem Container Rohkaffee:
| Schritt | Wer | Was in die Zollanmeldung kommt |
|---|---|---|
| Sorgfaltspflicht und Risikobewertung | Marktteilnehmer (Importeur) | Noch nichts |
| Sorgfaltserklärung in TRACES einreichen, Tätigkeit „Einfuhr“ | Marktteilnehmer oder sein Bevollmächtigter | Noch nichts |
| Die Erklärung wird „verfügbar“, mit Referenz- und Verifizierungsnummer | TRACES | Noch nichts |
| Anmeldung zur Überlassung zum freien Verkehr abgeben | Importeur oder sein Zollvertreter | Code C716 und Referenznummer der Sorgfaltserklärung |
| Ware an ein anderes Unternehmen in der EU verkaufen | Marktteilnehmer | Nichts: Er gibt die Nummern an seinen Kunden weiter (Art. 4 Abs. 7) |
Eine Sorgfaltserklärung kann mehrere Zollanmeldungen abdecken, und eine Anmeldung kann mehrere Erklärungen enthalten, jede als eigene Unterlage. Die Verordnung verlangt beim Zoll nur die Referenznummer; mit der Verifizierungsnummer kann ein Dritter die Erklärung in TRACES abrufen. Wie die Erklärung eingereicht wird, steht im Leitfaden DDS in TRACES einreichen.
Welche TARIC-Codes gelten für die EUDR?
Angelegt hat sie die Generaldirektion Steuern und Zollunion (GD TAXUD) der Kommission, die sie am 23. September 2026 (Revision 1) an die Verordnung (EU) 2025/2650 und die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102 angepasst hat. Sie gelten für Einfuhr und Ausfuhr, sofern nicht anders angegeben:
| Code | Wann | Referenz |
|---|---|---|
| C716 | Regelfall: Für das Produkt gibt es eine Sorgfaltserklärung | Referenznummer der Sorgfaltserklärung |
| C717 | Kleinst- oder kleiner Primärmarktteilnehmer (Art. 4a) | Erklärungskennung der vereinfachten Erklärung |
| C720 / C725 | Nur Wiedereinfuhr, durch einen nachgelagerten Marktteilnehmer, der kein KMU ist (C720) oder eines ist (C725) | Vom vorgelagerten Marktteilnehmer erhaltene Referenznummer |
| Y196 / Y188 | Nur Ausfuhr, durch einen nachgelagerten Marktteilnehmer, der kein KMU ist (Y196) oder eines ist (Y188) | Befreiung: keine eigene Erklärung |
| Y129 | „ex“-Code in Anhang I, und die konkrete Ware fällt nicht darunter | Befreiung |
| Y132 | Vor dem 29.6.2023 hergestelltes Produkt (Art. 1 Abs. 2) | Befreiung |
| C718 | Ausfuhr oder Wiedereinfuhr eines Produkts, das zwischen dem 30.6.2023 und dem Geltungsbeginn in der EU in Verkehr gebracht wurde | Befreiung |
- Y133: gebrauchte oder Second-Hand-Produkte, Abfälle, zurückgewonnene Produkte und daraus gewonnene Produkte sowie Waren aus Material am Ende seines Lebenszyklus.
- Y141: Marktteilnehmer, die am 31.12.2024 natürliche Personen, Kleinst- oder Kleinunternehmen waren. Nur bis 29.6.2027 und nicht für Holz, das schon unter die EUTR fiel.
- Y142: nichtkommerzielle Tätigkeit, etwa Sendungen zwischen Privatpersonen.
- Y187: Muster von geringem Wert und geringer Menge sowie Produkte für Prüfungen, Analysen oder Tests.
- Y190 und Y191: Verpackungen, Produkte zur Herstellung von Arzneimitteln sowie Korrespondenz- und Werbematerial, nur soweit Anhang I es vorsieht.
Eine Befreiung ohne Grundlage anzumelden ist eine falsche Anmeldung. Bewahren Sie auf, was sie belegt (alte Rechnung, technisches Datenblatt, Zusammensetzung), falls Zoll oder zuständige Behörde danach fragen.
Was passiert, wenn die Referenz fehlt oder die Erklärung nicht verfügbar ist?
Die EUDR-Maßnahme im TARIC hat eine Bedingung für den Fall, dass eine Sorgfaltserklärung oder vereinfachte Erklärung nötig ist, nicht vorgelegt wird und keine Befreiung greift: Die Einfuhr oder Ausfuhr wird nicht zugelassen. In der Praxis wird die Ware erst überlassen, wenn die Anmeldung berichtigt ist.
Solange die Erklärung „eingereicht“ ist, prüft TRACES sie noch und es gibt keine Referenznummer, also auch nichts für die Zollanmeldung. In der Testumgebung dauert das eine bis wenige Minuten; trotzdem sollten Sie es nicht auf den Morgen der Abfertigung verschieben. Lehnt TRACES sie ab, muss sie korrigiert und neu eingereicht werden. Eine zurückgezogene Erklärung taugt nicht mehr für die Zollanmeldung.
Eine Änderung behält dieselbe Referenznummer, die Zollanmeldung bleibt also gleich. Die Fristen zum Ändern oder Zurückziehen stehen im Leitfaden DDS ändern oder zurückziehen.
Heute fragt der Zoll den Status einer Erklärung nicht automatisch ab. Die Verordnung sieht eine elektronische Schnittstelle zwischen den Zollsystemen und dem Informationssystem vor, gestützt auf das Single-Window-Umfeld der EU für den Zoll, die bis zum 1. Dezember 2029 stehen muss (Art. 28 Abs. 1). Bis dahin kontrolliert der Zoll risikobasiert und arbeitet mit der zuständigen Behörde zusammen (Art. 26 Abs. 5 und Art. 27). Und die Überlassung ist kein Nachweis der Konformität (Art. 26 Abs. 10): Die Behörde kann die Erklärung und die dahinterstehende Sorgfaltspflicht später prüfen.
Spediteure, Zollagenten und frühere Erklärungen
Wer die Zollanmeldung abgibt, muss nicht derjenige sein, der die Sorgfaltserklärung eingereicht hat. Erledigt ein Zollagent beides, braucht er zwei getrennte Rollen: die zollrechtliche Vertretung und den Auftrag als EUDR-Bevollmächtigter (Art. 6). Mehr dazu im Leitfaden für Spediteure und Zollagenten.
Reicht ein Bevollmächtigter die Erklärung ein, funktioniert die Referenznummer genauso, als hätte der Importeur sie eingereicht, und kommt mit C716 in die Anmeldung. Abzusprechen ist, wer die Nummer wem wann weitergibt, denn die Anmeldung kann nicht abgehen, bevor die Erklärung verfügbar ist.
Verweist Ihre Erklärung auf frühere Erklärungen (etwa die Ihres Rohstofflieferanten), stehen diese in TRACES als referenzierte Erklärungen, und in der Zollanmeldung melden Sie Ihre eigene Erklärung an. Sourevo speichert Referenz- und Verifizierungsnummer, sobald TRACES sie zurückgibt, und prüft alle 15 Minuten den Status eingereichter Erklärungen: Die Nummer steht also im Datensatz der Erklärung bereit, um sie dem Zollagenten zu geben.
Ausfuhr und Wiedereinfuhr
Ein Marktteilnehmer, der ein Produkt aus Anhang I ausführt, reicht eine Sorgfaltserklärung mit der Tätigkeit „Ausfuhr“ ein und meldet in der Ausfuhranmeldung C716 mit deren Referenznummer an. Bei der Ausfuhr wird der achtstellige KN-Code angemeldet und nicht der zehnstellige TARIC-Code; deshalb ist die Ausfuhrmaßnahme (777) von der Einfuhrmaßnahme (776) getrennt.
Ein nachgelagerter Marktteilnehmer, der Produkte ausführt, die aus bereits durch eine Erklärung abgedeckten Produkten hergestellt sind, muss dem Zoll keine Referenznummer nennen (Art. 26 Abs. 4 letzter Satz): Er meldet Y196 an, wenn er kein KMU ist, oder Y188, wenn er eines ist. Führt ein nachgelagerter Marktteilnehmer bereits abgedeckte Produkte wieder ein, verwendet er C720 oder C725 mit der Referenznummer, die er vom vorgelagerten Marktteilnehmer erhalten hat. Wer nachgelagerter Marktteilnehmer ist, erklärt der Leitfaden zu nachgelagerten Marktteilnehmern und Händlern.
Einige Codes, die die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102 in Anhang I aufgenommen hat, gelten ab dem 30.12.2027. Prüfen Sie für diese Produkte die Maßnahme im TARIC zum Datum der Abfertigung.
Häufige Fragen
- Welche Nummer kommt in die Zollanmeldung, die Referenz- oder die Verifizierungsnummer?
- Die Referenznummer, mit Code C716. Artikel 26 Absatz 4 verlangt beim Zoll nur die Referenznummer; mit der Verifizierungsnummer können andere die Erklärung in TRACES abrufen.
- Kann ich zuerst die Zollanmeldung abgeben und dann die Sorgfaltserklärung?
- Nein. Die Referenznummer muss dem Zoll vor der Überlassung vorliegen, und TRACES vergibt sie erst, wenn die Erklärung verfügbar ist.
- Kann eine Zollanmeldung mehrere Sorgfaltserklärungen enthalten?
- Ja. Sie können mehrere Erklärungen in einer Anmeldung angeben, und eine Erklärung kann für mehrere Anmeldungen dienen, solange sie die jeweilige Ware abdeckt.
- Was melde ich an, wenn mein KN-Code ein „ex“-Code ist und mein Produkt nicht darunter fällt?
- Den Code Y129. Das ist der Fall, wenn der KN-Code Produkte umfasst, die Anhang I nicht erfasst. Bewahren Sie den Nachweis auf, etwa Zusammensetzung oder technisches Datenblatt.
- Wer darf Y141 verwenden?
- Nur ein Marktteilnehmer, der am 31.12.2024 natürliche Person, Kleinst- oder Kleinunternehmen war, nur bis 29.6.2027 und nie für Holz, das schon unter die EUTR fiel. Die Daten stehen im Leitfaden zu den Fristen.